Förderung der Heizungserneuerung 2024–2026

Zuschüsse & Finanzierung für Ihre neue Heizungsanlage

Seit dem 01.01.2024 gilt die neue Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Antragstellung erfolgt zentral über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die wichtigsten Förderbedingungen im Überblick

Förderberechtigung
Die Heizungsförderung richtet sich aktuell in erster Linie an selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden. Vermieter sind förderfähig, jedoch gelten teilweise andere Programme und Bedingungen.

Gefördert werden

  • Wärmepumpen (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen)
  • Biomasseheizungen
  • Anschluss an Wärmenetze
  • Solarthermieanlagen

➡️ Wichtig: Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht mehr gefördert.

Fördersätze (Stand aktuell)

  • 30 % Grundförderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien
  • +20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
    (bei Austausch alter fossiler Heizungen, z. B. Öl oder Gas ≥ 20 Jahre)
  • +30 % Einkommensbonus
    (bei ≤ 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, selbst genutzt)
  • +5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
    (bei natürlichen Kältemitteln oder besonders effizienten Quellen wie Erd- oder Wasserwärme)

➡️ Maximale Förderung: bis zu 70 %

Förderfähige Kosten

  • 30.000 € pro Wohneinheit (Basis)
  • Mehrfamilienhäuser:
    • +15.000 € je weiterer Wohneinheit (bis 6 WE)
    • danach +8.000 € je Einheit

➡️ Die Förderung ist einmalig pro Maßnahme verfügbar.

Finanzierung zusätzlich möglich

Neben Zuschüssen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau:

  • Ergänzungskredite bis 120.000 € pro Wohneinheit
  • Zinsvergünstigungen für Haushalte bis 90.000 € Einkommen

Wichtiger Ablauf (sehr entscheidend!)

  1. Angebot einholen (mit Fördervorbehalt!)
  2. Antrag bei der KfW stellen
  3. Erst nach Zusage mit der Umsetzung beginnen

➡️ Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen.

Hybrid-Heizsysteme (Wärmepumpe + Gas/Öl)

Hybridlösungen sind technisch sinnvoll, insbesondere im Bestand. Fördertechnisch gilt jedoch:

  • Gefördert wird nur der erneuerbare Anteil (z. B. Wärmepumpe)
  • Fossile Komponenten (Gas/Öl) sind nicht förderfähig
  • Bei Kompaktgeräten mit fossilem Anteil ist die Förderung eingeschränkt

➡️ Empfehlung: Fokus auf vollwertige Wärmepumpenlösung für maximale Förderung

 

Unser Service für Sie

Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie nicht nur technisch, sondern auch bei der Förderung:

Prüfung Ihrer Förderfähigkeit

Optimale Auslegung für maximale Zuschüsse

Unterstützung bei der Antragstellung

Erstellung förderfähiger Angebote

Komplette Umsetzung inkl. Inbetriebnahme

Die aktuelle Förderung macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe attraktiver denn je. In vielen Fällen sind Förderungen von 50–70 % realistisch – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung erfolgen korrekt.

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